Beratung für den inklusiven Arbeitsmarkt
Möchten Betriebe eine Person mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung ausbilden oder einstellen, kommen meist zahlreiche Fragen auf. Deshalb haben die Integrations- und Inklusionsämter eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Über die Homepage der EAA ist es Betrieben möglich, die für ihre Region zuständige Behörde zu ermitteln, um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können.