Die Adressaten der Leichen Sprache
Bredel & Maaß (2016a) teilen die Adressaten der Leichten Sprache in die primären sowie die sekundären Adressaten und die Experten als Mittler ein (Vgl. Abbildung 2).
Für die primären Adressaten der Leichten Sprache stellen Texte in Leichter Sprache eine Notwendigkeit dar, da sie "keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugriff auf allgemein- oder fachsprachliche Texte" (Bredel & Maaß, 2016a, S. 139) haben. Erst durch das Angebot von Texten in Leichter Sprache ist es diesen Personen möglich, unmittelbar und mit Selbstbestimmung gesellschaftlich teilzuhaben (Bredel & Maaß, 2016a). Den primären Adressaten gehören folgenden Personengruppen an.
- Personen mit einer sogenannten geistigen Behinderung
- Personen mit Lernschwierigkeiten
- Personen mit Demenz
- Personen mit einer vor dem Spracherwerb eintretenden bzw. vorhandenen Gehörlosigkeit
- Personen mit Aphasie
- funktionale Analphabeten/Personen mit geringer Literalität
- Deutsch-als-Zweitsprache-Lernende mit geringen Deutschkenntnissen
Die sekundären Adressaten sind Personen, die "Zugriff auf allgemein- und in variablem Ausmaß auch auf fachsprachliche Texte haben" (Bredel & Maaß, 2016a, S. 172). Doch Texte in Leichter Sprache begegnen auch den sekundäre Adressaten, so dass es entweder zu einem bloßen Wahrnehmen der Leichten Sprache oder zu einer tatsächlichen Nutzung von Leichte-Sprache-Texten kommt. Darüber hinaus werden Personen den sekundären Adressaten zugeordnet, die aufgrund ihres Berufs mit Leichter Sprache zu tun haben und auf Grundlage von Leichte-Sprache-Texten mit primären Adressaten in einen Austausch treten.
Bei den Experten als Mittlern handelt es sich um Personen in medizinischen oder rechtlichen bzw. administrativen Berufen, die Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung oder einer seelischen Behinderung bei fachsprachlichen Dokumenten behilflich sind. Der Rechtsanspruch hierauf ergibt sich aus § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) (Bredel & Maaß, 2016b).